Die Pflegekraft ist je nach den medizinischen Erfordernissen für eine bestimmte Anzahl von Stunden bei Ihrem Kind/ Jugendlichen vor Ort; in besonderen Fällen auch bis zu 24 Stunden täglich. Bei der ambulanten Intensivpflege zuhause kann dies eine echte Herausforderung darstellen.
Daher sprechen wir die Rahmenbedingungen umfassend mit Ihnen ab: Welche Räume werden für die Pflege genutzt? Welche Rückzugsmöglichkeiten gibt es für die Pflegekraft? Welche Pflegetätigkeiten möchten Sie selbst übernehmen?
Finanzierung der Pflege
Im Regelfall wird die ambulante Pflege von der gesetzlichen Krankenkasse, Pflegekasse oder dem Sozialamt getragen. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Verordnung für die häusliche Pflege.
Unabhängig davon gibt es auch die Möglichkeit, die LuNa Kinderpflege privat in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen zu unseren Leistungen oder Finanzierungsmöglichkeiten beraten wir jederzeit gern alle Interessierten – persönlich oder telefonisch, natürlich völlig unverbindlich.
Finanzierung durch die Krankenkasse
- Gebührenvereinbarung für Leistungen der häuslichen Krankenpflege (z.B. Inhalation, Magensonde legen, Verbandswechsel etc.)
- Einzelfallentscheidung bei zeitintensiver Behandlungspflege (z.B. Heimbeatmung, parenterale Ernährung etc.)
Finanzierung durch die Pflegekasse
- Grundpflege (z.B. Ganzkörperwäsche, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Begleitung bei Aktivitäten etc.)
- Verhinderungspflege
- Entlastungspflege
- Kurzurlaub
Wir bieten folgende Leistungen an:
Vollständige Übernahme
Voraussetzung: Der/die Klient/in ist komplett inaktiv oder passiv.
Unterstützung: Die Pflegekraft übernimmt alle Handgriffe komplett, evtl. vorhandene Ressourcen werden genutzt und erhalten.
Teilweise Übernahme
Voraussetzung: Der/die Klient/in kann einen Teil des Pflegeaufwandes selbst ausführen.
Unterstützung: Den nicht selbstständig möglichen Teil des Pflegeaufwands führt die Pflegekraft aus, vorhandene Ressourcen werden genutzt evtl. ausgebaut und erhalten.
Unterstützung
Voraussetzung: Der/die Klient/in kann fast alle Handlungen noch selbst erbringen und diese sogar zum Teil vorbereiten.
Unterstützung: Die Pflegekraft gibt lediglich Anweisungen und Hilfestellungen für die einzelnen Schritte der Pflegehandlungen, vorhandene Ressourcen werden genutzt, ausgebaut und/ oder erhalten.
Anleitung
Voraussetzung: Der/die Klient/in wird begrenzt selbst aktiv, bedarf jedoch einer Anregung für alle Tätigkeiten.
Unterstützung: Die Pflegefachkraft übernimmt sowohl das Erklären als auch das Demonstrieren der Abläufe. Motivation, Überwachung, Kontrolle und Aufforderung sind weitere Zuständigkeiten der Pflegefachkraft.
Beaufsichtigung
Voraussetzung: Die Pflegeperson ist selbstständig.
Unterstützung: Der Pflegefachkraft obliegt eine Überwachung und eine Erledigungskontrolle.
Die Leistungen im Detail:
- Unterstützung/ Hilfe bei der Körperpflege
- Unterstützung/ Hilfe beim Ankleiden
- Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern oder Duschen
- Körperpflege im Bett und Lagerung, auch spezielle Lagerungen
- Beratung der Angehörigen
- Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr und Überwachung derselben
- Hilfeleistung beim Gehen
- Mobilisation und Bewegungsübungen
- Wundversorgung
- Blutdruckmessen
- Blutzucker-Kontrolle
- Injektionen (subkutan, intramuskulär)
- Dekubitus Behandlung
- Insulinbehandlung, Infusionen
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Medikamentengabe/ Richten von Medikamenten
- Stoma Behandlung
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Begleitung von Arztbesuchen
- Abholung von Medikamenten in der Apotheke
- Gemeinsam Einkäufe
- Gemeinsame Besuche von Verwandten
- Begleitung in KiTa, Schule
- Begleitung zu Sportveranstaltungen, Museen, Ausstellungen, Kinobesuchen
- Gemeinsame Spaziergänge
- Dekubitusprophylaxe
- Pneumonieprophylaxe
- Thromboseprophylaxe
- Kontrakturenprophylaxe
- Soor- und Parotitisprophylaxe
- Obstipationsprophylaxe
- Exsikkoseprophylaxe
- Intertrigoprophylaxe